Emissionsmessung nach BImSchG

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen Art und Ausmaß der Emissionen periodisch durch eine akkreditierte Messstelle ermitteln lassen. DEKRA führt als anerkannte Messstelle nach §§ 26 und 29b BImSchG alle erforderlichen Messungen durch:
Unsere Leistungen:
  • Emissionsmessungen an Anlagen jeglicher Art
  • Probenuntersuchung im eigenen akkreditierten Labor
  • Abnahmemessungen zum Leistungs- und Garantienachweis
  • Messung der Feuerraumtemperatur zum Nachweis der Verbrennungsbedingungen
  • Formaldehydmessungen an Biogasanlagen (EEG)

DEKRA – Ihr Partner für Emissionsmessungen nach BImSchG

  • Die erfahrenen DEKRA Experten unterstützen Sie bundesweit vor Ort.
  • Nutzen Sie unsere langjährige Expertise, sachkundige Kompetenz und akkreditierte Messstelle für Ihre Anlagenplanung und einen sicheren Betrieb.
  • Wir stellen uns flexibel auf Ihre individuellen Betriebsabläufe und Vorort-Bedingungen ein.
  • Erhöhen Sie Ihre Effizienz mit den kombinierbaren DEKRA Services und Prüfungen, wie zum Beispiel Immissionsmessungen und -prognosen oder Funktionsprüfungen.